AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens smitsports, Wachsbleicherweg 30a, D-25436 Tornesch; nachfolgend smitsports genannt.

1. Allgemeines
1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit smitsports.
1.2 Es gilt die jeweils neueste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die der Auftraggeber mit der Buchung von Dienstleistungen bei smitsports akzeptiert.
1.3 Vereinbarungen, die diese Bedingungen abändern, erweitern oder aufheben, sind nur gültig, wenn es sich um eine von smitsports schriftlich bestätigte Vereinbarung handelt.

2. Geltungsbereich
2.1 Leistungen erbringt smitsports lediglich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
2.2 smitsports ist berechtigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt in der Regel durch Veröffentlichung im Internet unter www.smitsports.de.
2.3 Widerspricht der Auftraggeber den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, so ist smitsports berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.

3. Vertragsgegenstand
3.1 Dienstleistungsverträge werden zwischen dem Auftraggeber und smitsports, vertreten durch Simon Smits, Wachsbleicherweg 30a, 25436 Tornesch, geschlossen.
3.2 Auftraggeber sind Privatpersonen oder Personengruppen, Unternehmen, staatliche Einrichtungen, Vereine, o.Ä.
3.3 Zwischen smitsports und dem Auftraggeber werden schriftliche Vereinbarungen getroffen, die u. A. den Ort bzw. die Orte der Dienstleistungen festlegen (z.B. im Studio, im Unternehmen, im Freien, bei sonstigen Sportanlagen, zu Hause, bei Fitnessreisen).

4. Leistungsgegenstand
4.1 smitsports verpflichtet sich, den Auftraggeber im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung oder anderen Dienstleistungen individuell zu beraten und zu betreuen.
4.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Dienstleistung nur durch den Auftraggeber persönlich in Anspruch genommen werden.
4.3 Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.

5. Training und andere Dienstleistungen
5.1 Art, Umfang und Ort jeder Einheit werden mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart. Diese vereinbarten Absprachen sind verbindlich.
5.2 Mögliche Inhalte und -ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch abgestimmt.
5.3 Der Beginn eines Personal Trainings ist nur nach einem obligatorischen Gesundheits- Check-Up durch smitsports möglich.
5.4 Die Dauer einer Einheit beträgt in der Regel 60 Minuten. Kürzere Einheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
5.5 Ein Abbruch einer Einheit durch den Auftraggeber vor Ablauf der vereinbarten Dauer berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften.
5.6 Termine können im Zeitraum von Mo.- Fr. 07:00- 21:00 Uhr und Sa. von 08:00- 13:00 Uhr vereinbart werden. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der genannten Zeiträume vereinbart werden.
5.7 Dienstleistungen/ Trainingseinheiten an gesetzlichen Feiertagen sowie an Sonntagen werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt.

6. Vorträge, Seminare und Workshops
6.1 Für Vorträge, Seminare und Workshops gelten die AGB außer: 4.2, 5.3, 10.1 und 12.6.

7. Sonstige Leistungen
7.1 smitsports steht seinen Auftraggebern außerhalb der Trainingseinheiten von Mo.- Fr. zwischen 7:00- 20:00 Uhr im Rahmen der vereinbarten Trainings- und Gesundheitsbetreuung per Telefon und E-Mail zur Verfügung. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von smitsports.

8. Sporttauglichkeit
8.1 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass für alle sportlichen Aktivitäten in Zusammenhang mit dem Training von smitsports Sporttauglichkeit gewährleistet ist. Sporttauglichkeit wird gegebenenfalls von einem Arzt festgestellt. Insbesondere bei etwaigen Risiken/ Vorerkrankungen oder einem Lebensalter von über 35 Jahren, wird eine ärztliche Beratung/ Untersuchung empfohlen.
8.2 Grundsätzlich versichert der Auftraggeber, sportgesund zu sein.
8.3 Weiterhin versichert der Auftraggeber, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (Dazu gehören insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten).
8.4 Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, Übelkeit, Schmerzen) vor, während oder nach dem Training muss smitsports sofort informiert werden.
8.5 Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind im Anamnesebogen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
8.6 Liegen gesundheitliche Probleme vor, wird in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Facharzt eine mögliche Gestaltung der Dienstleistung erarbeitet, sofern dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.
8.7 Nimmt eine Gruppe von Personen Dienstleistungen in Anspruch, gelten die Punkte 8.1 bis 8.4 für jedes Mitglied dieser Gruppe. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass jedes Gruppenmitglied diese Punkte erfüllt.

9. Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes
9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, smitsports umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies gilt auch für Einzelpersonen innerhalb einer Gruppe.

10. Hinweis zu Messverfahren
10.1 Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass risikolose Körperkonstitutionsmessungen und elektronische Pulskontrolle nur durchgeführt werden können, wenn der Auftraggeber im Anamnesebogen versichert, dass sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden.

11. Doping und Missbrauch von Medikamenten
11.1 Das Training von smitsports steht für sauberes Gesundheits- und Fitnesstraining. In diesem Sinne werden alle Methoden, die im Zusammenhang mit anabolen oder sinnesbeeinflussenden Medikamenten/ Substanzen stehen, während und nach dem Training geahndet.
11.2 smitsports ist berechtigt jede Art von Betreuung abzubrechen, sobald Doping oder Missbrauch von Medikamenten des Auftraggebers bekannt wird. Einen Rechtsanspruch auf Rückerstattung im Voraus gezahlter Einheiten besteht in diesem Fall nicht, liegt jedoch unter Vorbehalt von smitsports.

12. Verhinderung und Ausfall
12.1 Bei Verhinderung hat der Auftraggeber schnellstmöglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem geplanten Termin abzusagen. Die abgesagte Einheit wird gutgeschrieben und an den vereinbarten Zeitrahmen unmittelbar angehängt.
12.2 Terminänderungen und -absagen müssen telefonisch oder rechtzeitig schriftlich erfolgen (24 Stunden-Regelung). E-Mail, SMS oder Ähnliches gewährleisten nicht, dass smitsports diese Information rechtzeitig erhält und werden somit nicht anerkannt. Andernfalls sowie bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Einheit in voller Höhe berechnet und kann nicht gutgeschrieben werden.
12.3 Durch eine Absage des Auftraggebers sind bereits entstandene Fahrtkosten, Buchungskosten und dergleichen von diesem zu tragen. Dies gilt auch durch Absagen im Krankheitsfall.
12.4 Bei Gutscheinen gilt die Einheit bei einem durch den Auftraggeber versäumten Termin in jedem Fall als abgeleistet.
12.5 Weitere Erstattungen können in Einzelfällen nur auf Kulanzbasis gewährt werden.
12.6 Wird eine Trainingseinheit nachweislich durch Vorlage eines ärztlichen Attests wegen Krankheit abgesagt, kann sie zu einem anderen Termin innerhalb von 6 Wochen nach Ende der Krankheit nachgeholt werden.
12.7 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, kann die Trainingseinheit durch smitsports abgesagt werden. Erfolgt keine Absage findet der Termin zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort statt.
12.8 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.

13. Rücktritt durch den Auftraggeber
13.1 Auftraggeber können von Verträgen mit mindestens 10 Einheiten zurücktreten, wenn sie nicht mehr als drei Einheiten des jeweiligen Pakets genutzt haben und den Widerruf innerhalb einer Frist von 21 Tagen nach Erhalt der Rechnung geltend machen. In diesem Fall ist jede bis dahin absolvierte Stunde mit dem Preis einer einzeln gebuchten Stunde (aktuelle Preisliste) zu vergüten. Der Auftraggeber erhält dann eine neue Rechnung, die ursprüngliche Rechnung wird gegenstandslos und der Differenzbetrag wird erstattet. Ab Nutzung von mehr als drei Einheiten eines gebuchten Pakets ergibt sich kein Anspruch auf Rückvergütung der noch nicht genutzten Einheiten.

14. Rücktritt durch smitsports
14.1 smitsports ist berechtigt aus wichtigem Grund von Verträgen zurückzutreten bzw. diese zu kündigen, insbesondere in Fällen höherer Gewalt die smitsports die Ausübung von Vertrags- und AGB- Pflichten unmöglich macht.
14.2 Selbiges gilt bei Zahlungsverzug von mehr als zwei Monaten ab Fälligkeit, sowie bei Verletzungen der Vertrags- bzw. ABG- Pflichten des Auftraggebers, die trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb von 10 Werktagen beendet werden.
14.3 Eine Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses auf Grund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung beiderseitiger Interessen gerechtfertigt ist.


15. Zahlungsbedingungen
15.1 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
15.2 smitsports behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen dem Auftraggeber umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
15.3 Der Auftraggeber erhält von smitsports eine schriftliche Rechnung. Der Rechnungsbetrag muss für eine fristgerechte Zahlung ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum überwiesen und auf dem Empfängerkonto eingegangen sein. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Auftraggeber eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen.
15.4 Bei einer Einzelbuchung bzw. der Buchung von weniger als 10 Einheiten, ist der Rechnungsbetrag im Voraus zu bezahlen.
15.5 Die Bezahlung von Paketen ab 10 Einheiten erfolgt für jeweils 10 Einheiten im Voraus.
15.6 Werden auf Grund der Trainingsziele und -wünsche des Auftraggebers Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge, Platzgebühren oder Ähnliches erforderlich, sind diese Kosten direkt vom Auftraggeber zu übernehmen.

16. Sonstige Kosten
16.1 Das Erstgespräch beträgt in der Regel 45min. und ist kostenfrei, sofern innerhalb von 7 Tagen ein Trainingspaket gebucht wird. Anderenfalls wird das Erstgespräch mit 59€ berechnet.
16.2 Bei allen Dienstleistungen im Umkreis von 15 Kilometern vom Unternehmenssitz sind die Anreisekosten enthalten. Entfernungen, die darüber hinaus gehen, werden mit 0,59 € pro gefahrenem Anfahrtskilometer berechnet.
16.3 Für Termine die außerhalb der genannten Zeiträume (gemäß 5.6) vereinbart werden, berechnet smitsports einen Aufschlag von 30 € pro Einheit.
16.4 Trainingsauswertungen, Trainingspläne für Folgezeiten, spezielle Trainingsprogramme und gesundheitliche Re- Checks sind nicht in den Preisen enthalten und werden, je nach Aufwand, in Absprache mit dem Kunden gesondert verrechnet. Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Kinderbetreuung, Trainingsbetreuung auf Reisen, etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
16.5 Ist eine Begleitung durch smitsports auf Reisen gewünscht, so sind die Spesen vom Auftraggeber zu übernehmen. Zudem wird ein pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.
16.6 Entstehen aufgrund der gewünschten Sportarten und/oder Trainingsinhalte des Auftraggebers weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Auftraggeber direkt zu tragen.
16.7 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten, Ernährungsberater o.ä., die zur ganzheitlichen Betreuung konsultiert werden, übernimmt der Auftraggeber in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
16.8 Kauft smitsports im Auftrag des Auftraggebers Produkte (Sportartikel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von smitsports.

17. Haftung und Haftungsausschluss
17.1 Die Teilnahme an Dienstleistungen von smitsports erfolgt auf eigene Gefahr.
17.2 smitsports schließt gegenüber dem Auftraggeber jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.
17.3 smitsports haftet nicht für Schäden, die der Auftraggeber durch Selbstüberschätzung seiner körperlichen Fähigkeiten erleidet.
17.4 Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber sich nicht an die Anweisungen von smitsports hält.
17.5 Eine Haftungsausschlusserklärung ist vom Auftraggeber zusätzlich zu unterschreiben und gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
17.6 smitsports haftet nicht über die Erbringung der geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Auftraggeber mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
17.7 Nimmt der Auftraggeber die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von smitsports vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.
17.8 Die Haftung für eventuelle Schäden, die durch von smitsports vermittelten Kooperationspartnern entstehen sind ausgeschlossen.
17.9 smitsports übernimmt keine Gewährleistung für Waren und Leistungen, die der Auftraggeber von diesen erhalten hat.
17.10 Es besteht eine Berufshaftpflichtversicherung von smitsports um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Auftraggebers zu genügen.
17.11 Der Auftraggeber hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

18. Ersatzansprüche
18.1 Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch smitsports können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.

19. Datenschutz
19.1 Mit der Abgabe der persönlichen Daten des Auftraggebers (persönlich, per mail, per Web-Formular oder anderweitig) gibt der Auftraggeber seine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
19.2 Die personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden von smitsports gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstandes streng vertraulich verwendet.
19.3 An Dritte werden die Daten grundsätzlich nur weitergegeben, sofern der Auftraggeber dem zustimmt und dies im Rahmen der Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienstleistung erforderlich wird oder im Rahmen der gesetzlichen Auskunftspflichten.
19.4 smitsports wird die von seinen Auftraggebern erhobenen und gespeicherten Daten niemals an Dritte veräußern oder verpachten/ vermieten oder aus anderen wirtschaftlichen Gründen an Dritte weitergeben.
19.5 Der Auftraggeber kann seine Einwilligung jederzeit widerrufen und auch die Löschung der Daten verlangen, wenn das Vertragsverhältnis im Gesamten (Auftragsdurchführung, Zahlung, etc.) endgültig abgewickelt ist.

20. Geheimhaltung
20.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von smitsports Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
20.2 smitsports hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.

21. Sonstige Vereinbarungen
21.1 Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseitig bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon oder E-Mail.
21.2 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

22. Sorgfaltspflicht
22.1 smitsports ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen Trainingseinheiten die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Auftraggebers zu überprüfen und den Auftraggeber in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/ unbekannte Fitness-/ Trainingsgeräte/ Übungen usw.) und Besonderheiten (Streckenverlauf bei Outdoormaßnahmen usw.) einzuweisen.
22.2 Während der Trainingseinheiten ist smitsports verpflichtet das Trainingsverhalten des Auftraggebers stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.

23. Urheberrecht/ Veröffentlichung
23.1 Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von smitsports (wie z.B. Homepage, Formulare, Flyer, Logo) liegt ausschließlich bei smitsports.
23.2 Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere die Vervielfältigung und Weitergabe bedarf der schriftlichen Genehmigung von smitsports.
23.3 Durch Anerkennung dieser AGB gibt der Auftraggeber sein Einverständnis, dass Fotos und Videoaufnahmen, die während der Dienstleistung entstehen ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen.

24. Schlussbestimmungen
24.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
24.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
24.3 Als Gerichtsstand wird Elmshorn vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: Jan. 2016